Die Vereinsregeln

1. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb setzt Gesundheit und Sporttauglichkeit voraus.

2. Wer das Ansehen des Vereins oder der Sportart in der Öffentlichkeit schädigt, wird aus dem Verein ausgeschlossen und hat die Folgen zu tragen.

3. Den Anordnungen der Übungsleitern, Trainern bzw. Hallenwarten ist unbedingt Folge zu leisten.

4. Bekanntmachungsorgane sind : Homepage (https://www.1-jjjc-hattingen.de/), mündliche Mitteilungen während des Trainingsbetriebes sowie Zeitungen.

5. Die Beitragszahlung erfolgt quartalsmäßig im Voraus zum 1.1., 1.4., 1.7., 1.10.. Der Beitrag wird in den ersten Tagen des Quartals vom Verein eingezogen (Sparkasse Hattingen, IBAN DE 90 4305 1040 0000 0077 99, BIC: WELADED1HTG). Die einmalige Aufnahmegebühr wird ebenfalls mit eingezogen. Die erste Abbuchung erfolgt nach Abgabe des Anmeldeformulars zum nächsten Quartalsanfang. Der Beitrag ist eine Bringschuld. Lässt das Mitglied den vollen Jahresbetrag zu Beginn des Kalenderjahres abbuchen, so wird ein Monatsbeitrag (Dezember) erlassen.

6. Der Beitrag wird für die Mitgliedschaft im Verein, nicht für die Teilnahme am Trainingsbetrieb entrichtet. Im Beitrag sind die Sportversicherung und die gültige jährliche Beitragsmarke für den Nordrhein-Westfälischen Judo-Verband e. V. enthalten (gilt nur für aktive Mitglieder!).

7. Für die Gültigkeit des Judo-Passes (gültige Jahressichtmarke) ist das Mitglied selbst verantwortlich.

8. Falls sich die Anschrift eines Mitglieds ändert, ist dies dem Geschäftsführer unbedingt mitzuteilen.

9. Kündigungen sind gemäß unserer Satzung nur schriftlich zum Quartalsende zulässig. Die Kündigung ist ausnahmslos schriftlich per Post nur an den Geschäftsführer zu senden (Kündigungen per Email werden nicht angenommen!). Sollte gemahnt werden müssen, wird eine Mahngebühr erhoben.

10. Waschzeug gehören ebenso wie Gummislipper oder Badeschlappen (Socken) stets zum Sportzeug und sind vor bzw. nach dem Training zu benutzen (bitte nicht barfuß von den Umkleideräumen zur Trainingshalle laufen).

11. Sauberer Körper und sauberer Judogi (Karate- oder Ju-Jutsu-Anzug), sowie kurze Fuß- und Fingernägel sind Voraussetzung zum Trainingsbetrieb. Lange Haare sind zusammen zu binden, Piercing muss abgeklebt werden und Schmuck ist abzunehmen.

12. Wenn ein Mitglied zu spät zum Training kommt oder früher gehen muss, so hat er sich beim Übungsleiter/Trainer an- bzw. abzumelden und selbständig die Verbeugung (za-rei) auszuführen.

13. Bitte keine Wertsachen zum Training mitbringen bzw. diese nicht in den Umkleideräumen liegen lassen.

14. Weibliche Mitglieder tragen ein T-Shirt oder ein Sporttrikot unter dem Judogi (Karate- oder Ju-Jutsu-Anzug).

15. Auf dem Judogi (Karate- oder Ju-Jutsu-Anzug) kann jedes Mitglied das Vereinsabzeichen tragen. Das erste Stoffabzeichen wird nach der Beitragszahlung mit dem Mitgliedsausweis kostenlos zugeschickt.

Unsportlichkeiten den Partnern gegenüber werden von den jeweiligen Trainern sanktioniert.

Die Mitglieder des 1. JJJC Hattingen sind durch ihren Beitrag bei der Sporthilfe e. V. Duisburg versichert. Sportunfälle sind innerhalb von drei Tagen dem Sozialwart zu melden. Für Vereinsfahrten der Mitglieder (Turniere, Wettkämpfe) besteht eine Kfz-Kaskoversicherung bei der Sporthilfe.

Alle aktiven Mitglieder, die sich am Trainingsbetrieb und Meisterschaften beteiligen, sollten sich einmal im Jahr durch einen (Sport-)Arzt auf ihre Sporttauglichkeit untersuchen lassen. Insbesondere Bei der Neu- oder Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs.

Die auf dieser Homepage verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

Gezeichnet: Der Vorstand

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