Neue Coronaschutzverordnung (13.01.2022)

Durch die neue Coronaschutzverordnung müssen wir beim Training weitere Regeln einhalten.

  • Kinder bis Schuleintritt: Kein Test erforderlich
  • Schulkinder bis zum 16. Geburtstag: Durch Schule getestet (ggf. Altersnachweis erforderlich)
  • Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene: 2G + (+ kann durch Schnelltest, PCR, Schultest oder einer Booster-Impfung erfüllt werden)

In der folgenden PDF des Landessportbundes sind die Regeln nochmal nachzulesen.

Da sich die Regeln schnell ändern, sind die Angaben auf dieser Seite nur Anhaltspunkte. Die aktuellen Regeln sind auf der Seite des Landessportbundes zu finden.

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport
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